Bei einem Mehrjahresabonnement ist es wichtig, dass für jedes Kalenderjahr eine separate Rechnung erstellt wird. Die Rückerstattung richtet sich nach dem Beginn des Abonnements und dem Beitrag, der für jedes Kalenderjahr berechnet wird. Vergütungen werden nur für die Dauer des Abonnements gewährt.
Das bedeutet beispielweise:
- Bei einem 2-Jahres-Abo gibt es maximal 2 Rückerstattungen, 3-Jahres-Abo = max. 3 Rückerstattungen.
Der Gesamtbetrag der Rückerstattungen darf dabei den Rechnungsbetrag für alle Jahre des Abonnements zusammen nicht überschreiten. Achten Sie daher darauf, dass die Krankenkassenformulare entsprechend den Rechnungen für jedes Jahr erstellt werden, um die korrekte Rückerstattung zu gewährleisten.