Fachaustausch: Tarif 595 – Der neue Standard für alle Gesundheitsförderungs-Anbieter
Tarif 595 verstehen – und perfekt vorbereitet in 2027 starten
Die Gesundheits- und Fitnessbranche befindet sich mitten in einem digitalen Wandel. Mit der Einführung des Tarif 595 als verbindlicher Abrechnungsstandard ab 1. Januar 2027 werden alle Gesundheitsförderung Anbieter verpflichtet, ihre Leistungen einheitlich, digital und normkonform abzurechnen.
Dieser kompakte, aber inhaltlich dichter Austausch vermittelt Ihnen in nur 60 Minuten alle relevanten Neuerungen, zeigt praxisnah die Auswirkungen auf Ihren Betrieb und gibt Ihnen konkrete Schritte an die Hand, um die Umstellung effizient und rechtzeitig vorzubereiten.