Tarif 595 – Der neue Abrechnungsstandard für Gesundheitsförderung
(Pflicht ab 1. Januar 2027)
Der Tarif 595 wird ab dem 1. Januar 2027 zum verbindlichen Abrechnungsstandard für alle gesundheitsfördernden Leistungen und ersetzt sämtliche bisherigen Vorlagen. Erfahren Sie hier, was sich für Qualitop‑Anbieter ändert, welche Anforderungen gelten und wie Sie Ihre Abrechnung rechtzeitig normkonform umstellen.

