Krankenversicherer vergüten bei der Methode EMS-Training den Präventionsbeitrag nur unter der Voraussetzung, dass der Therapeut für die EMS-Methode auch anerkannt ist. Es ist nicht möglich, EMS-Training als Untermethode (z. B. als Personaltrainer) abzurechnen. Auf den Rechnungen ist transparent zu vermerken, ob es sich um ein Personaltraining (ohne EMS) oder EMS-Training handelt.
